FAQ

Häufig gestellte Fragen – schnell beantwortet

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Stadtwerke Garbsen.

Der erste Schritt ist immer das Kundenportal: Dort können Sie Ihren Einzug oder Auszug am schnellsten und unkompliziert selbst melden. Alternativ können Sie uns per E-Mail an vertragsabr@swg.energy schreiben. Wichtig sind: alte und neue Adresse, Datum der Schlüsselübergabe, Zählernummer und Zählerstand. Hilfreich ist außerdem der Name des Vermieters oder Eigentümers.
Am besten melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vorher. Seit Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen im Strombereich grundsätzlich nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Einzug, Auszug oder Eigentümerwechsel daher möglichst frühzeitig – idealerweise vor der Schlüsselübergabe. So können wir Ihren Vertrag rechtzeitig starten, beenden oder umstellen und unnötige Rückfragen vermeiden.
Nein, eine rückwirkende Abmeldung ist in der Regel nicht mehr möglich. Bitte melden Sie sich daher vor dem Auszug bei uns. So vermeiden Sie, dass Sie weiterhin für Verbrauchskosten an der alten Adresse verantwortlich bleiben.

Für die Umzugsmeldung benötigen wir Ihren Namen, Ihre PIN/Rechnungseinheit, die alte und neue Adresse, das Datum der Schlüsselübergabe, die Zählernummer und den Zählerstand. Am einfachsten tragen Sie die Angaben direkt im Kundenportal ein. Alternativ können Sie uns die Daten per E-Mail an vertragsabr@swg.energy senden. Falls vorhanden, hilft uns auch der Name der Nachmieterin oder des Nachmieters.

Wenn der Auszug zu spät gemeldet wird, kann es sein, dass der Vertrag nicht rechtzeitig beendet werden kann. Im ungünstigsten Fall bleiben Sie länger für die Verbrauchsstelle verantwortlich. Melden Sie sich deshalb bitte möglichst vor der Schlüsselübergabe – gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy.

Wenn der Auszug zu spät gemeldet wird, kann es sein, dass der Vertrag nicht rechtzeitig beendet werden kann. Im ungünstigsten Fall bleiben Sie länger für die Verbrauchsstelle verantwortlich. Melden Sie sich deshalb bitte möglichst vor der Schlüsselübergabe – gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy.

Ja, wenn Sie innerhalb unseres Versorgungsgebietes umziehen, können Sie Ihren bestehenden Vertrag in der Regel zu den bisherigen Konditionen an die neue Adresse mitnehmen – zum Beispiel auch bei einem Eco- oder Online-Tarif. Bitte melden Sie uns Ihren Umzug rechtzeitig, damit wir prüfen können, ob die Belieferung an der neuen Adresse möglich ist und Ihren Vertrag entsprechend umstellen können.

Wenn Sie noch keinen Vertrag abgeschlossen haben, werden Sie in der Regel zunächst über die Grundversorgung beliefert.

Bitte notieren Sie das Datum der Schlüsselübergabe, die Zählernummer und den aktuellen Zählerstand. Am besten machen Sie zusätzlich ein Foto vom Zähler. Die Angaben können Sie anschließend schnell im Kundenportal übermitteln oder per E-Mail an vertragsabr@swg.energy senden.
Bitte melden Sie uns auch einen Umzug innerhalb von Garbsen rechtzeitig – gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy. Auch wenn Sie im Versorgungsgebiet bleiben, ändern sich Verbrauchsstelle, Zählernummer und Abrechnungsdaten. So können wir Ihren Vertrag korrekt auf die neue Adresse umstellen.

Wenn Sie nach Garbsen ziehen, können Sie sich bei den Stadtwerken Garbsen anmelden. Bitte senden Sie uns Einzugsdatum, Adresse, Zählernummer und Zählerstand gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy. Wir prüfen dann, welcher Tarif für Sie passt.

Wenn Sie aus Garbsen wegziehen, melden Sie bitte Ihren Auszug rechtzeitig – gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy. Wir prüfen, ob Ihr Vertrag beendet wird oder ob eine Belieferung an der neuen Adresse möglich ist. Zum Auszug benötigen wir den finalen Zählerstand.

Die Zählernummer finden Sie direkt auf Ihrem Strom- oder Gaszähler. Sie steht meist in der Nähe des Barcodes, der Anzeige oder auf einem Aufkleber am Gerät. Wichtig ist, dass die Zählernummer zur richtigen Verbrauchsstelle gehört. Wenn mehrere Zähler vorhanden sind, hilft oft ein Blick auf die letzte Rechnung oder das Übergabeprotokoll. Im Zweifel senden Sie uns gerne ein Foto des Zählers, damit wir die Zuordnung prüfen können.

Lesen Sie bitte nur die Zahlen vor dem Komma ab. Nachkommastellen oder rot markierte Zahlen müssen in der Regel nicht mit angegeben werden. Wichtig ist, dass Sie den Zählerstand dem richtigen Zähler zuordnen.

Beim Gaszähler lesen Sie bitte die Zahlen vor dem Komma ab. Die Nachkommastellen werden nicht benötigt. Notieren Sie zusätzlich die Zählernummer, damit der Stand eindeutig zugeordnet werden kann.

Ein Zählerstand ist besonders wichtig bei Einzug, Auszug, Anbieterwechsel und zur Jahresabrechnung. Wenn wir Sie zur Ablesung auffordern, übermitteln Sie den Stand bitte innerhalb der genannten Frist.

Der schnellste und einfachste Weg ist das Kundenportal. Dort können Sie Ihren Zählerstand unkompliziert selbst übermitteln. Alternativ ist die Mitteilung telefonisch, per E-Mail an vertragsabr@swg.energy oder schriftlich möglich. Halten Sie dafür bitte Ihre PIN/Rechnungseinheit, Zählernummer und den aktuellen Zählerstand bereit.

Wenn uns kein aktueller Zählerstand vorliegt, muss der Verbrauch durch den Netzbetreiber geschätzt werden. Dies geschieht durch den Netzbetreiber. Das kann dazu führen, dass Ihre Rechnung nicht exakt Ihrem tatsächlichen Verbrauch entspricht.

Eine Schätzung erfolgt, wenn kein aktueller Ablesewert vorliegt. Wenn Sie einen aktuellen Zählerstand haben, können Sie ihn schnell und einfach im Kundenportal nachreichen oder per E-Mail an vertragsabr@swg.energy senden.
Kein Problem. Reichen Sie den korrekten Zählerstand möglichst schnell über das Kundenportal nach oder senden Sie ihn mit Kundennummer und Zählernummer per E-Mail an vertragsabr@swg.energy. Idealerweise fügen Sie ein Foto des Zählers bei.

Je nach Situation wird der Zählerstand von Ihnen selbst übermittelt, von uns angefragt oder durch den zuständigen Messstellenbetreiber beziehungsweise Netzbetreiber erfasst. Wenn wir einen Zählerstand benötigen, informieren wir Sie rechtzeitig.

Bei einem Zählerwechsel werden alter und neuer Zählerstand dokumentiert. Bitte bewahren Sie die Angaben gut auf oder senden Sie uns die Informationen, wenn sie für Ihre Abrechnung benötigt werden.

Im Rechnungserklärer werden die wichtigsten Bestandteile der Rechnung Schritt für Schritt erklärt:

Strompreis­zusammensetzung
Erdgaspreis­zusammensetzung
Abschlags­zahlung
Stro­msteuer
Konzessions­abgabe
KWK-G
Offshore-Netzumlage

Ihre Jahresrechnung erhalten Sie nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum. Darin werden Ihre gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.

Ihre Rechnung besteht unter anderem aus Ihrem Verbrauch, dem Arbeitspreis, dem Grundpreis sowie gesetzlichen Abgaben, Steuern und Netzentgelten. Die bereits gezahlten Abschläge werden davon abgezogen. Eine einfache Schritt-für-Schritt-Erklärung finden Sie zusätzlich im Rechnungserklärer.
Der Gaszähler misst Ihren Verbrauch zunächst in Kubikmetern (m³). Für die Abrechnung wird dieser Wert in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, weil Erdgas je nach Zusammensetzung und Brennwert unterschiedlich viel Energie enthält. Auf der Rechnung sehen Sie deshalb den abgerechneten Energieverbrauch in kWh. So wird nicht nur die Menge Gas berücksichtigt, sondern auch der tatsächliche Energiegehalt.
Strompreis­zusammensetzung
Erdgaspreis­zusammensetzung
Eine Nachzahlung entsteht, wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch höher war als über die monatlichen Abschläge bereits bezahlt wurde. Auch Preisänderungen können sich auf die Rechnung auswirken. Der Rechnungserklärer hilft dabei, Verbrauch, Abschläge und Nachzahlung besser einzuordnen.
Abschlags­zahlung

Wenn Sie mehr Abschläge gezahlt haben, als Ihr tatsächlicher Verbrauch gekostet hat, entsteht ein Guthaben. Dieses wird entweder mit künftigen Abschlägen verrechnet oder ausgezahlt.

Eine Hochrechnung oder Schätzung erfolgt, wenn für den Abrechnungszeitraum kein aktueller Zählerstand vorliegt oder der Zeitraum zwischen zwei Ablesungen rechnerisch aufgeteilt werden muss. Grundlage können frühere Verbräuche, gemeldete Zählerstände oder allgemein übliche Verbrauchswerte sein. Damit Ihre nächste Rechnung möglichst genau wird, übermitteln Sie uns bitte rechtzeitig Ihren aktuellen Zählerstand.

Der Arbeitspreis ist der Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom oder Gas. Je mehr Energie Sie verbrauchen, desto stärker wirkt sich der Arbeitspreis auf Ihre Rechnung aus.

Der Grundpreis ist ein fester Betrag, der unabhängig vom Verbrauch anfällt. Darin enthalten sind zum Beispiel Kosten für Messung, Abrechnung und die Bereitstellung des Anschlusses.
Strompreis­zusammensetzung
Erdgaspreis­zusammensetzung

Diese Bestandteile sind gesetzlich oder regulatorisch vorgegeben und werden über den Energiepreis weiterberechnet. Sie machen einen Teil des Strom- oder Gaspreises aus und können sich jährlich ändern.

Das kann verschiedene Gründe haben: ein höherer Verbrauch, geänderte Preise, andere Abschläge oder ein geschätzter Zählerstand. Prüfen Sie am besten Verbrauch und Preisbestandteile im Vergleich zum Vorjahr.
Abschlags­zahlung

Vergleichen Sie zuerst den abgerechneten Zählerstand mit Ihrem eigenen Stand. Prüfen Sie außerdem den Abrechnungszeitraum, die Preise und die angerechneten Abschläge. Wenn Sie Unterstützung bei den einzelnen Rechnungsbestandteilen benötigen, nutzen Sie gerne den Rechnungserklärer.

Schauen Sie zuerst auf den Abrechnungszeitraum, den abgerechneten Verbrauch und die angerechneten Abschläge. Danach können Sie prüfen, ob ein Guthaben oder eine Nachzahlung entstanden ist. Viele Rechnungspositionen werden zusätzlich im Rechnungserklärer einfach erklärt.

Ja. Am schnellsten finden Sie Ihre Rechnung im Kundenportal im Dokumentenbereich. Dort können Sie sie jederzeit bequem einsehen und herunterladen. Falls Sie das Kundenportal nicht nutzen, können Sie eine Rechnungskopie bei uns anfordern.

Prüfen Sie zunächst, ob die Position zu Verbrauch, Grundpreis, Netzentgelten, Steuern oder Abschlägen gehört. Viele Rechnungsbestandteile werden im Rechnungserklärer Schritt für Schritt erklärt. Wenn danach noch etwas unklar bleibt, melden Sie sich gerne mit Ihrer Kundennummer bei uns.


Der Abschlag ist eine regelmäßige Vorauszahlung auf Ihre voraussichtlichen Energiekosten. Mit der Jahresrechnung wird geprüft, ob die gezahlten Abschläge zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch gepasst haben.
Abschlags­zahlung

Der Abschlag richtet sich in der Regel nach Ihrem bisherigen oder erwarteten Jahresverbrauch und den aktuellen Preisen. Daraus wird ein monatlicher Betrag berechnet.

Ja, in vielen Fällen ist eine Anpassung möglich. Bitte prüfen oder ändern Sie Ihren Abschlag zuerst direkt im Kundenportal. Das ist der schnellste und einfachste Weg – ohne Wartezeit. Alternativ können Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an vertragsabr@swg.energy senden.
Ein zu niedriger Abschlag kann zu einer höheren Nachzahlung bei der Jahresrechnung führen. Deshalb sollte der Betrag möglichst realistisch zum erwarteten Verbrauch passen.
Der Abbuchungstermin steht in Ihrem Abschlagsplan oder auf Ihrer Rechnung. Wenn Sie ein Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird der Betrag automatisch zum angegebenen Termin eingezogen.
Ob der Fälligkeitstag geändert werden kann, hängt von den technischen und vertraglichen Möglichkeiten ab. Senden Sie uns Ihre Anfrage gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy, damit wir prüfen können, ob eine Anpassung möglich ist.
Der tatsächliche Abschlag kann vom Angebot abweichen, wenn sich Verbrauchsdaten, Preise, Abrechnungszeiträume oder bereits vorliegende Informationen geändert haben. Senden Sie uns Ihre Frage gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy, damit wir prüfen können, ob der Abschlag zu Ihrem aktuellen Verbrauch passt.


Der Abschlag ist eine Vorauszahlung auf den erwarteten Verbrauch. Die Jahresrechnung zeigt den tatsächlichen Verbrauch. Wenn beides voneinander abweicht, kann daraus ein Guthaben oder eine Nachzahlung entstehen. Der Rechnungserklärer zeigt zusätzlich, wie Abschläge, Verbrauch und Jahresrechnung zusammenhängen.
Abschlags­zahlung
Bitte ändern Sie Ihre Bankverbindung nach Möglichkeit zuerst direkt im Kundenportal. Das ist am schnellsten, einfachsten und jederzeit online möglich. Alternativ können Sie uns die neue IBAN per E-Mail an vertragsabr@swg.energy mitteilen. Bitte geben Sie dabei Ihre Kundennummer an. Für Abbuchungen benötigen wir zusätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat.
Für ein SEPA-Lastschriftmandat benötigen wir Ihre Kontodaten und Ihre Zustimmung zum Einzug der fälligen Beträge. Senden Sie uns die Angaben gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy. Danach buchen wir Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge automatisch zum jeweiligen Fälligkeitstermin ab.
Wenn eine Abbuchung nicht erfolgreich ist, kann es zu Rücklastschriftkosten kommen. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihre Bankverbindung und sorgen Sie dafür, dass der offene Betrag zeitnah ausgeglichen wird.
Bitte prüfen Sie zuerst, ob der offene Betrag bereits überwiesen wurde. Wenn nicht, begleichen Sie die Forderung bitte zeitnah. Wenn Sie Fragen zur Mahnung haben, senden Sie uns Ihre Anfrage gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy.
In bestimmten Fällen kann eine Ratenzahlung geprüft werden. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage möglichst frühzeitig per E-Mail an vertragsabr@swg.energy, damit wir gemeinsam eine passende Lösung finden können.
Ihre PIN/ Rechnungseinheit (Kundennummer) finden Sie auf Ihrer Rechnung, Ihrem Vertrag oder in Schreiben von uns. Bitte geben Sie sie bei Überweisungen immer mit an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können.
Viele Zahlungsdaten können Sie schnell und bequem im Kundenportal prüfen oder ändern. Alternativ senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an vertragsabr@swg.energy. Am bequemsten ist das SEPA-Lastschriftverfahren, da die Beträge automatisch zum richtigen Zeitpunkt abgebucht werden.
Ihren aktuellen Tarif finden Sie auf Ihrer Rechnung, in Ihren Vertragsunterlagen oder besonders schnell im Kundenportal. Dort können Sie Ihre Vertragsdaten bequem online einsehen.
Ob ein Tarifwechsel möglich ist, hängt von Ihrem aktuellen Vertrag, der Laufzeit und den verfügbaren Tarifen ab. Senden Sie uns Ihre Anfrage gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy – wir prüfen gemeinsam, welche Optionen für Sie passen und ab wann ein Wechsel möglich ist.

Die Grundversorgung ist die automatische Energieversorgung durch den zuständigen Grundversorger, wenn kein anderer Liefervertrag besteht. So ist sichergestellt, dass Sie weiterhin Strom oder Gas erhalten.

Die Grundversorgung entsteht automatisch und ist meist flexibel kündbar. Ein Sondervertrag wird aktiv abgeschlossen und hat eigene Preise, Laufzeiten und Bedingungen
Sie können Ihren Vertrag schriftlich oder über die vorgesehenen Kontaktwege kündigen – gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy. Bitte geben Sie Ihre PIN/ Rechnungseinheit, Adresse und den gewünschten Kündigungstermin an.
Die Kündigungsfrist hängt von Ihrem Vertrag ab. Sie finden sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf Ihrer Rechnung. Wenn Sie unsicher sind, senden Sie uns Ihre Anfrage gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy.
Nach Eingang Ihrer Kündigung prüfen wir den nächstmöglichen Kündigungstermin und bestätigen Ihnen diesen schriftlich. Zum Vertragsende benötigen wir in der Regel einen aktuellen Zählerstand, den Sie uns gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy senden können.
Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, übernimmt der neue Anbieter meist die Kündigung beim bisherigen Lieferanten. Wichtig ist, dass Ihre Vertragsfristen eingehalten werden und die Angaben korrekt sind.

Bei einem normalen Anbieterwechsel übernimmt das häufig der neue Anbieter. Bei einem Umzug oder einer Sonderkündigung kann es sinnvoll sein, selbst aktiv zu werden. Prüfen Sie dazu bitte Ihre Vertragsbedingungen.

Das Kundenportal sollte, soweit möglich, immer der erste Schritt sein. Dort können Sie viele Anliegen schnell, einfach und unkompliziert selbst erledigen – zum Beispiel Zählerstände melden, Rechnungen einsehen, Abschläge prüfen, Bankverbindung ändern oder persönliche Daten anpassen. So sparen Sie sich Wartezeiten und behalten jederzeit den Überblick.
Für die Registrierung benötigen Sie in der Regel Ihre PIN/ Rechnungseinheit und persönliche Daten zur Zuordnung. Folgen Sie einfach den Schritten im Kundenportal – die Anmeldung ist schnell erledigt und ermöglicht Ihnen, viele Anliegen direkt online zu bearbeiten.
Nutzen Sie die Funktion „Passwort vergessen“. Sie erhalten anschließend Informationen, wie Sie ein neues Passwort vergeben können.
Bitte prüfen Sie zuerst, ob Benutzername und Passwort korrekt eingegeben wurden. Falls es weiterhin nicht funktioniert, nutzen Sie die Passwort-zurücksetzen-Funktion oder melden Sie sich bei uns.
Ihre Rechnungen finden Sie schnell und bequem im Kundenportal im Bereich Rechnungen oder Dokumente. Dort können Sie sie jederzeit online einsehen und herunterladen. Wenn Sie Fragen zu einzelnen Positionen haben, hilft Ihnen zusätzlich der Rechnungserklärer weiter.
Ihre PIN/Rechnungseinheit hilft uns dabei, Sie und Ihre Verträge eindeutig zuzuordnen. Sie ist ähnlich wichtig wie eine Kundennummer und sorgt dafür, dass wir Ihr Anliegen schnell zuordnen können. Sie finden die Angabe meistens auf Ihrer Rechnung, in Ihren Vertragsunterlagen oder in einem Schreiben der Stadtwerke Garbsen. Bei einem Umzug innerhalb von Garbsen kann sich die Rechnungseinheit ändern, weil die neue Adresse beziehungsweise Verbrauchsstelle separat geführt wird. Wenn Sie die Angabe nicht finden, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an vertragsabr@swg.energy.
Ja, je nach Funktion können Sie Ihren Abschlag direkt im Kundenportal prüfen oder eine Änderung anfragen. Das geht schnell, bequem und ohne zusätzlichen Kontakt. Bitte achten Sie darauf, den Abschlag realistisch zu wählen.
Ja, sofern der Online-Service verfügbar ist, können Sie Ihren Zählerstand schnell und bequem über das Kundenportal übermitteln. Halten Sie dafür bitte PIN/Rechnungseinheit, Zählernummer und aktuellen Zählerstand bereit.
Wichtige Unterlagen wie Formulare, Preisblätter oder Vertragsinformationen sollten zentral im Downloadbereich der Website bereitgestellt werden. So können Kundinnen und Kunden viele Anliegen direkt selbst vorbereiten.
Viele Anliegen lassen sich schneller und unkomplizierter online klären – zum Beispiel im Kundenportal oder per E-Mail an vertragsabr@swg.energy. So sparen Sie sich Wartezeiten vor Ort. Für eine schnelle Bearbeitung helfen PIN/Rechnungseinheit, Adresse und gegebenenfalls Zählernummer.
Viele Standardanliegen lassen sich direkt im Kundenportal erledigen – schnell, einfach und ohne Wartezeit. Dazu gehören zum Beispiel Zählerstand melden, Bankverbindung ändern, Abschlag prüfen, Rechnung einsehen oder Umzug mitteilen. Deshalb sollte das Kundenportal, soweit möglich, immer der erste Schritt sein.
Prüfen Sie zuerst, ob nur Ihre Wohnung oder auch Nachbarn betroffen sind. Wenn der Ausfall mehrere Haushalte betrifft, wenden Sie sich bitte an die Störungsnummer 0511 430 3111 (sowie die Ersatznummer 0511 148 80) für das Netzgebiet Garbsen. Hier ist die Enercity Netz GmbH zuständig.
Bitte öffnen Sie sofort Fenster und Türen, vermeiden Sie offenes Feuer, betätigen Sie keine Lichtschalter und verlassen Sie das Gebäude. Rufen Sie anschließend von draußen die zuständige Störungsnummer an: 05137 7030 155. Hier ist die LeineNetz GmbH zuständig.
Bei technischen Störungen ist in der Regel der Netzbetreiber zuständig. Der Kundenservice hilft bei Vertrags-, Rechnungs- oder Tariffragen weiter.
Bei Stromausfall, Gasgeruch oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die Störungsstelle beziehungsweise den Netzbetreiber. Bei Fragen zu Vertrag, Rechnung, Abschlag oder Tarif ist unser Kundenservice für Sie da.
Die aktuellen Störungsnummern finden Sie auf der Website der Stadtwerke Garbsen im Bereich Störungsmeldung. Für das Netzgebiet Garbsen gelten folgende Nummern:
Strom: Enercity Netz GmbH, 0511 430 3111, Ersatznummer 0511 148 80
Gas: LeineNetz GmbH, 05137 7030 155
Wärme: 05131 908 14-431
Straßenbeleuchtung: 05131 908 14-432
Prüfen Sie zuerst den Sicherungskasten und ob einzelne Sicherungen ausgelöst haben. Wenn Sie die Ursache nicht finden oder unsicher sind, wenden Sie sich bitte an eine Elektrofachkraft oder die zuständige Störungsstelle.

Energiepreise können sich durch Beschaffungskosten, Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen verändern. Auch gesetzliche Vorgaben können Einfluss auf den Preis haben.
Energiepreis und -beschaffung

Der Strompreis besteht aus mehreren Bestandteilen: dem Energiepreis, Netzentgelten, Mess- und Abrechnungskosten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen.
Strompreis­zusammensetzung

Der Gaspreis setzt sich unter anderem aus Beschaffungskosten, Netzentgelten, Messkosten, Steuern und gesetzlichen Abgaben zusammen.
Erdgaspreis­zusammensetzung
Der Grundpreis deckt feste Kosten ab, die unabhängig vom Verbrauch entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Messung, Abrechnung und weitere Grundkosten der Versorgung.
Netzentgelte sind Gebühren für die Nutzung der Strom- oder Gasnetze. Sie werden vom Netzbetreiber erhoben und sind Bestandteil des Energiepreises.
Das sind gesetzlich festgelegte Preisbestandteile, die Energieversorger weiterberechnen müssen. Sie können sich ändern und wirken sich auf den Gesamtpreis aus.
Stro­msteuer
Konzessions­abgabe
KWK-G
Offshore-Netzumlage
Aufschlag für besondere Netznutzung
Eine Preisänderung wird ab dem gültigen Datum berücksichtigt. Ihre Rechnung grenzt den Verbrauch vor und nach der Preisänderung entsprechend ab.
Bei vielen Preisänderungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die genauen Informationen dazu finden Sie in der jeweiligen Preisänderungsmitteilung.

Schon kleine Veränderungen helfen: Geräte ganz ausschalten statt im Stand-by lassen, LED-Lampen nutzen, Waschmaschine und Spülmaschine voll beladen und alte Stromfresser prüfen.
Energieberatung
Typische Stromfresser sind alte Kühlgeräte, elektrische Heizlüfter, Wäschetrockner oder Geräte im Dauerbetrieb. Ein Strommessgerät kann helfen, den Verbrauch einzelner Geräte sichtbar zu machen.
Ein höherer Verbrauch kann durch mehr Personen im Haushalt, neue Geräte, Homeoffice, längere Heizzeiten oder defekte Geräte entstehen. Ein Vergleich mit dem Vorjahr hilft bei der Einordnung.
Der Verbrauch hängt stark von Haushaltsgröße, Wohnfläche, Geräten und Nutzungsverhalten ab. Ein Ein-Personen-Haushalt verbraucht meist deutlich weniger als eine Familie mit mehreren Personen.
Prüfen Sie zuerst den abgerechneten Zählerstand und Ihren Verbrauch. Wenn die Rechnung korrekt ist, kann es sinnvoll sein, den Abschlag anzupassen, damit die nächste Nachzahlung geringer ausfällt.

Hilfreich sind bewusstes Heizen, regelmäßiges Lüften, freie Heizkörper, eine passende Raumtemperatur und das Absenken der Temperatur in wenig genutzten Räumen.
Heizenergie sparen

Stadtwerke Garbsen GmbH

Steinriede 3
30827 Garbsen

Mo. – Do. 8 – 12 Uhr & 13 – 16 Uhr
Fr. 8 – 13 Uhr

Kontakt

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Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie individuell.