FAQ
Häufig gestellte Fragen – schnell beantwortet
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Stadtwerke Garbsen.
Für die Umzugsmeldung benötigen wir Ihren Namen, Ihre PIN/Rechnungseinheit, die alte und neue Adresse, das Datum der Schlüsselübergabe, die Zählernummer und den Zählerstand. Am einfachsten tragen Sie die Angaben direkt im Kundenportal ein. Alternativ können Sie uns die Daten per E-Mail an vertragsabr@swg.energy senden. Falls vorhanden, hilft uns auch der Name der Nachmieterin oder des Nachmieters.
Wenn der Auszug zu spät gemeldet wird, kann es sein, dass der Vertrag nicht rechtzeitig beendet werden kann. Im ungünstigsten Fall bleiben Sie länger für die Verbrauchsstelle verantwortlich. Melden Sie sich deshalb bitte möglichst vor der Schlüsselübergabe – gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy.
Ja, wenn Sie innerhalb unseres Versorgungsgebietes umziehen, können Sie Ihren bestehenden Vertrag in der Regel zu den bisherigen Konditionen an die neue Adresse mitnehmen – zum Beispiel auch bei einem Eco- oder Online-Tarif. Bitte melden Sie uns Ihren Umzug rechtzeitig, damit wir prüfen können, ob die Belieferung an der neuen Adresse möglich ist und Ihren Vertrag entsprechend umstellen können.
Wenn Sie noch keinen Vertrag abgeschlossen haben, werden Sie in der Regel zunächst über die Grundversorgung beliefert.
Wenn Sie nach Garbsen ziehen, können Sie sich bei den Stadtwerken Garbsen anmelden. Bitte senden Sie uns Einzugsdatum, Adresse, Zählernummer und Zählerstand gerne per E-Mail an vertragsabr@swg.energy. Wir prüfen dann, welcher Tarif für Sie passt.
Die Zählernummer finden Sie direkt auf Ihrem Strom- oder Gaszähler. Sie steht meist in der Nähe des Barcodes, der Anzeige oder auf einem Aufkleber am Gerät. Wichtig ist, dass die Zählernummer zur richtigen Verbrauchsstelle gehört. Wenn mehrere Zähler vorhanden sind, hilft oft ein Blick auf die letzte Rechnung oder das Übergabeprotokoll. Im Zweifel senden Sie uns gerne ein Foto des Zählers, damit wir die Zuordnung prüfen können.
Lesen Sie bitte nur die Zahlen vor dem Komma ab. Nachkommastellen oder rot markierte Zahlen müssen in der Regel nicht mit angegeben werden. Wichtig ist, dass Sie den Zählerstand dem richtigen Zähler zuordnen.
Beim Gaszähler lesen Sie bitte die Zahlen vor dem Komma ab. Die Nachkommastellen werden nicht benötigt. Notieren Sie zusätzlich die Zählernummer, damit der Stand eindeutig zugeordnet werden kann.
Ein Zählerstand ist besonders wichtig bei Einzug, Auszug, Anbieterwechsel und zur Jahresabrechnung. Wenn wir Sie zur Ablesung auffordern, übermitteln Sie den Stand bitte innerhalb der genannten Frist.
Wenn uns kein aktueller Zählerstand vorliegt, muss der Verbrauch durch den Netzbetreiber geschätzt werden. Dies geschieht durch den Netzbetreiber. Das kann dazu führen, dass Ihre Rechnung nicht exakt Ihrem tatsächlichen Verbrauch entspricht.
Je nach Situation wird der Zählerstand von Ihnen selbst übermittelt, von uns angefragt oder durch den zuständigen Messstellenbetreiber beziehungsweise Netzbetreiber erfasst. Wenn wir einen Zählerstand benötigen, informieren wir Sie rechtzeitig.
Bei einem Zählerwechsel werden alter und neuer Zählerstand dokumentiert. Bitte bewahren Sie die Angaben gut auf oder senden Sie uns die Informationen, wenn sie für Ihre Abrechnung benötigt werden.
Im Rechnungserklärer werden die wichtigsten Bestandteile der Rechnung Schritt für Schritt erklärt:
Ihre Jahresrechnung erhalten Sie nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum. Darin werden Ihre gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.
Wenn Sie mehr Abschläge gezahlt haben, als Ihr tatsächlicher Verbrauch gekostet hat, entsteht ein Guthaben. Dieses wird entweder mit künftigen Abschlägen verrechnet oder ausgezahlt.
Eine Hochrechnung oder Schätzung erfolgt, wenn für den Abrechnungszeitraum kein aktueller Zählerstand vorliegt oder der Zeitraum zwischen zwei Ablesungen rechnerisch aufgeteilt werden muss. Grundlage können frühere Verbräuche, gemeldete Zählerstände oder allgemein übliche Verbrauchswerte sein. Damit Ihre nächste Rechnung möglichst genau wird, übermitteln Sie uns bitte rechtzeitig Ihren aktuellen Zählerstand.
Der Arbeitspreis ist der Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom oder Gas. Je mehr Energie Sie verbrauchen, desto stärker wirkt sich der Arbeitspreis auf Ihre Rechnung aus.
Diese Bestandteile sind gesetzlich oder regulatorisch vorgegeben und werden über den Energiepreis weiterberechnet. Sie machen einen Teil des Strom- oder Gaspreises aus und können sich jährlich ändern.
Vergleichen Sie zuerst den abgerechneten Zählerstand mit Ihrem eigenen Stand. Prüfen Sie außerdem den Abrechnungszeitraum, die Preise und die angerechneten Abschläge. Wenn Sie Unterstützung bei den einzelnen Rechnungsbestandteilen benötigen, nutzen Sie gerne den Rechnungserklärer.
Schauen Sie zuerst auf den Abrechnungszeitraum, den abgerechneten Verbrauch und die angerechneten Abschläge. Danach können Sie prüfen, ob ein Guthaben oder eine Nachzahlung entstanden ist. Viele Rechnungspositionen werden zusätzlich im Rechnungserklärer einfach erklärt.
Ja. Am schnellsten finden Sie Ihre Rechnung im Kundenportal im Dokumentenbereich. Dort können Sie sie jederzeit bequem einsehen und herunterladen. Falls Sie das Kundenportal nicht nutzen, können Sie eine Rechnungskopie bei uns anfordern.
Prüfen Sie zunächst, ob die Position zu Verbrauch, Grundpreis, Netzentgelten, Steuern oder Abschlägen gehört. Viele Rechnungsbestandteile werden im Rechnungserklärer Schritt für Schritt erklärt. Wenn danach noch etwas unklar bleibt, melden Sie sich gerne mit Ihrer Kundennummer bei uns.
Der Abschlag richtet sich in der Regel nach Ihrem bisherigen oder erwarteten Jahresverbrauch und den aktuellen Preisen. Daraus wird ein monatlicher Betrag berechnet.
Die Grundversorgung ist die automatische Energieversorgung durch den zuständigen Grundversorger, wenn kein anderer Liefervertrag besteht. So ist sichergestellt, dass Sie weiterhin Strom oder Gas erhalten.
Bei einem normalen Anbieterwechsel übernimmt das häufig der neue Anbieter. Bei einem Umzug oder einer Sonderkündigung kann es sinnvoll sein, selbst aktiv zu werden. Prüfen Sie dazu bitte Ihre Vertragsbedingungen.
Strom: Enercity Netz GmbH, 0511 430 3111, Ersatznummer 0511 148 80
Gas: LeineNetz GmbH, 05137 7030 155
Wärme: 05131 908 14-431
Straßenbeleuchtung: 05131 908 14-432